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Allgemeine Geschäftsbedingungen analog - Fotostudio Photo-Max Fotograf

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AGB Analog
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoarbeiten

§1 - Auftragsannahme
Für Fotoarbeiten mit Ausnahme von Fotoarbeiten mit digitalen
Datenträgern sowie die digitalisierung von Medien im Versand,
für die andere AGB gelten, finden die nachstehenden AGB Anwendung.
Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§2 - Lieferzeit
Alle Auftrage der Kunden (Auftraggeber) werden bestmöglich und kurzfristig ausgeführt.
Kommt der Auftragnehmer mit der Auftragsdurchführung in Verzug, so kann der Auftraggeber
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Verzug besteht nur in den Grenzen des § 6.

§3 - Urheberrechte
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma Photo-Max (Auftragnehmer)
über das Bestehen von Urheberrechten am Bildmaterial aufzuklären. Werden infolge unterlassener
oder wahrheitswidriger Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Urheberrechte Dritter verletzt,
so haftet der Auftraggeber hierfür allein, es sei denn, der Auftraggeber hat dies nicht zu vertreten.
Im Rahmen seiner Haftung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer und dessen Labor
von Ansprüchen Dritter frei und hat die dem Auftragnehmer und seinem Labor
entstehenden notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

§4 - Mängelgewährleistung
(1) Mangelrügen müssen - soweit sie offenkundige Mängel betreffen - unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der in Auftrag
gegebenen Arbeiten, geltend gemacht werden.

(2) Geschmackliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Weicht eine Nachbestellung
von einer Erstlieferung ab, so berechtigt dies nur dann zu einer Beanstandung, wenn
die Nachbestellung Mängel aufweist. Weicht eine mangel- freie Nachbestellung von einer
Erstlieferung ab, so berechtigt dies auch dann nicht zu einer Beanstandung, wenn für die
Nachbestellung Musterbilder der Erstlieferung zur Verfügung gestellt wurden.

(3) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn,
- der Auftragnehmer hat einen Mangel arglistig verschwiegen,
- der Auftragnehmer hat eine Garantie für die Beschaffenheit des Bildmaterials übernommen,
- der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben sich
grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten oder
- der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben sich fahrlässig,
aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, verhalten und es handelt sich um
einen Schaden, der durch eine zumutbare und übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann,
um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um eine wesentliche Vertragspflicht,
deren einfach fahrlässige Verletzung den Vertragszweck gefährdet. Der Auftragnehmer trägt
die Beweislast dafür, dass keiner der vorgenannten Falle der leichten Fahrlässigkeit, kein
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§5 - Rücknahmen
Labortechnisch nicht einwandfreie Fotos werden zurückgenommen und gutgeschrieben.
Die Rücknahme und Gutschrift von labortechnisch einwandfreien Fotos ist ausgeschlossen.

§6 - Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht in
einem Mangel des Bildmaterials bestehen, besteht nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Handeln
die vorgenannten Personen fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so haftet
der Auftragnehmer nur, soweit die Haftung einen Schaden, der durch eine zumutbare
und übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann,

- eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder

- eine wesentliche Vertragspflicht, deren einfach fahrlässige Verletzung den
Vertragszweck gefährdet, betrifft.

§7 - Aufbewahrung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Bildmaterial alsbald nach dem vorgesehenen
Fertigstellungstermin abzuholen. Das fertig gestellte Bildmaterial und das zur Bearbeitung
übergebene Material werden für 6 Monate ab dem tatsächlichen Fertigstellungstermin
bei der Firma Photo-Max aufbewahrt.



Berlin im November 2009
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